AGB

Der Verein "Wirtschaftszertifikate in der Bildung" vermittelt Prüfungstermine für Schüler/innen und Lehrer/innen.
Zusätzlich kann der Unternehmerführerschein (UF) im Rahmen der aktiven Schulpartnerschaft auch Eltern, Absolvent/innen und Freunden/Förderern der Schule angeboten werden.

Die Vermittlung der Prüfungen durch den Verein erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege. Die Prüfer/innen sind zwar Mitglieder des Vereins, haben aber mit dem Verein keinen Arbeitsvertrag und auch kein Angestelltenverhältnis.

Als Serviceleistung wird den Schulen im Rahmen der Homepage eine Online-Anmeldemöglichkeit zur Anforderung von Prüfer/innen zur Verfügung gestellt. Meldet sich jedoch kein Prüfer/keine Prüferin, so gilt die Prüfung als nicht zustande gekommen.
Die Schule hat nicht die Möglichkeit sich einen Prüfer/eine Prüferin auszusuchen (Ausnahmen siehe Variante 3). Jener Prüfer/jene Prüferin, der/die zuerst den Termin bestätigt, unabhängig woher er/sie kommt (Schultyp oder Region), ist Prüfer/in dieses Prüfungstermins. Wird ein und der selbe Termin mehrmals im Internet eingetragen, so zählt ausschließlich der erste Eintrag!

Als Serviceleistung gegenüber den Prüfer/innen werden die gewünschten Termine im Internet ausgeschrieben. Die Prüfer/innen (Mitglieder des Vereins) haben die Möglichkeit, aber keine Verpflichtung, sich einen Termin zu sichern. Ab dem Zeitpunkt der Übernahme ist der Prüfer/die Prüferin für diesen Prüfungstermin verantwortlich. Verändern sich die Bedingungen der Prüfung ab dem Zeitpunkt der Übernahme deutlich, so hat der Prüfer/die Prüferin das Recht von dieser Prüfung zurückzutreten. In diesem Falle ist der Prüfer/die Prüferin jedoch verpflichtet diesen Umstand unverzüglich sowohl der Schule als auch dem Verein bekannt zu geben.

Für die gesamte Prüfung besteht zwischen der Schule und dem Prüfer/der Prüferin eine direkte Vereinbarung und gegenseitige Verpflichtung.


Ablauf der Prüfung
Der Prüfer/die Prüferin, der/die einen Prüfungstermin übernimmt, teilt dies der betroffenen Schule unmittelbar mit. Die Schule verpflichtet sich einen, für die elektronische Prüfung autorisierten Raum zur Verfügung zu stellen und garantiert dem Prüfer/der Prüferin die bekannt gegebene Zahl Teilprüfungen. Sollte diese Zahl deutlich über- oder unterschritten werden, so hat die Schule die Pflicht dies dem Prüfer/der Prüferin und dem Vereinsbüro unverzüglich mitzuteilen. Widrigenfalls sind die entfallenen Kosten zu ersetzen. Die Prüfungsgebühr und alle anderen Kosten sollten zeitgerecht vor dem Termin von der Schule kassiert werden. Darüber hinaus sind von der Schule keine Vorarbeiten nötig.

Der Prüfer/die Prüferin sorgt sich selbst um die Beschaffung aller Prüfungsressourcen (Zugangscodes) und allfällig weitere Dinge, die zur Durchführung der Prüfung nötig sind und führt die Prüfung durch. Die Prüfungsergebnisse werden automatisch in eine Internet-Datenbank übertragen und gespeichert. Mit dem Eintragen der Ergebnisse im Internet hat jeder Kandidat/jede Kandidatin jederzeit und an jedem Ort die Möglichkeit die eigenen Ergebnisse einzusehen. In der Folge bekommt der Kandidat/die Kandidatin von der Wirtschaftskammer das Zertifikat zugesandt (Dauer 2-4 Wochen).

Mit der Eintragung des Prüfungstermins anerkennt die Schule diese Bedingungen und haftet für die Richtigkeit der Daten.

Der Verein "Wirtschaftszertifikate in der Bildung" ist laut Statuten seinen Auftraggebern, dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und seinen Partnern verpflichtet.