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AGB
Der Verein "Wirtschaftszertifikate in
der Bildung"
vermittelt Prüfungstermine
für Schüler/innen und Lehrer/innen. Zusätzlich kann der Unternehmerführerschein (UF) im Rahmen der aktiven
Schulpartnerschaft
auch Eltern, Absolvent/innen und Freunden/Förderern der Schule angeboten
werden.
Die Vermittlung der Prüfungen durch den Verein erfolgt
ausschließlich auf
elektronischem Wege. Die Prüfer/innen sind zwar Mitglieder des Vereins,
haben aber mit dem Verein keinen Arbeitsvertrag und auch kein
Angestelltenverhältnis.
Als Serviceleistung wird den Schulen im Rahmen der Homepage eine
Online-Anmeldemöglichkeit
zur Anforderung von Prüfer/innen zur Verfügung gestellt. Meldet sich jedoch
kein Prüfer/keine Prüferin, so gilt die Prüfung als nicht zustande gekommen. Die Schule hat
nicht die Möglichkeit sich einen Prüfer/eine
Prüferin
auszusuchen (Ausnahmen siehe
Variante 3). Jener Prüfer/jene Prüferin, der/die zuerst den Termin bestätigt, unabhängig woher er/sie kommt (Schultyp oder Region),
ist Prüfer/in dieses
Prüfungstermins. Wird ein und der selbe Termin mehrmals im Internet
eingetragen, so zählt ausschließlich der erste Eintrag!
Als Serviceleistung gegenüber den Prüfer/innen werden
die gewünschten
Termine im Internet ausgeschrieben. Die Prüfer/innen (Mitglieder des
Vereins) haben die Möglichkeit, aber keine Verpflichtung, sich einen Termin zu
sichern. Ab dem Zeitpunkt der Übernahme ist der
Prüfer/die Prüferin für diesen
Prüfungstermin verantwortlich. Verändern sich die Bedingungen der Prüfung ab
dem Zeitpunkt der Übernahme deutlich, so hat der
Prüfer/die Prüferin das Recht von
dieser Prüfung zurückzutreten. In diesem Falle ist der
Prüfer/die Prüferin jedoch
verpflichtet diesen Umstand unverzüglich sowohl der Schule als auch dem Verein
bekannt zu geben.
Für die
gesamte Prüfung besteht zwischen der Schule und dem Prüfer/der Prüferin eine direkte Vereinbarung und gegenseitige
Verpflichtung.
Ablauf der Prüfung Der
Prüfer/die
Prüferin, der/die einen Prüfungstermin übernimmt, teilt dies der
betroffenen Schule unmittelbar mit. Die Schule verpflichtet sich
einen, für die elektronische Prüfung autorisierten Raum zur
Verfügung zu stellen und garantiert dem Prüfer/der Prüferin die bekannt
gegebene Zahl Teilprüfungen. Sollte diese Zahl deutlich über- oder
unterschritten werden, so hat die Schule die Pflicht dies dem Prüfer/der
Prüferin und dem Vereinsbüro unverzüglich mitzuteilen. Widrigenfalls sind die entfallenen Kosten zu ersetzen. Die
Prüfungsgebühr und alle anderen Kosten sollten zeitgerecht vor dem
Termin von der Schule
kassiert werden. Darüber hinaus sind von der Schule keine
Vorarbeiten nötig.
Der Prüfer/die Prüferin sorgt sich selbst um die
Beschaffung aller Prüfungsressourcen (Zugangscodes) und allfällig weitere Dinge, die zur Durchführung der Prüfung
nötig sind und führt die Prüfung durch. Die Prüfungsergebnisse werden
automatisch in eine Internet-Datenbank
übertragen und gespeichert. Mit dem Eintragen der Ergebnisse im Internet hat
jeder Kandidat/jede Kandidatin jederzeit und
an jedem Ort die Möglichkeit die eigenen
Ergebnisse einzusehen. In der
Folge bekommt der Kandidat/die Kandidatin von der Wirtschaftskammer das
Zertifikat zugesandt (Dauer 2-4 Wochen).
Mit der
Eintragung des Prüfungstermins anerkennt die Schule diese
Bedingungen und haftet für die Richtigkeit der
Daten.
Der Verein "Wirtschaftszertifikate in der Bildung" ist laut
Statuten seinen Auftraggebern, dem Bundesministerium für Unterricht,
Kunst und Kultur und seinen Partnern verpflichtet.
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