PRÜFUNGSVORBEREITUNG durch den Lehrer/die
Lehrerin
Zur optimalen Vorbereitung gehören folgende Aufgaben:
- Motivation der Schüler/innen
die UF-Prüfung zu machen.
- Organisation einer Schüler/innen-Gruppe zu einem Prüfungstermin
(Klassenverband oder einzelne Schüler/innen aus verschiedenen Klassen).
- Meldung des gewünschten Prüfungstermins beim Verein
- für Schulen, die bereits
autorisiertes UF-Testcenter sind,
über
Login:
Eintragen des Prüfungstermins ins
Internet inkl. Wartung
und Aktualisierung dieser Daten. Sobald die Prüfung von einem Prüfer/einer
Prüferin übernommen wurde, sind jegliche
Änderungen der Modulanzahl direkt
dem zuständigen Prüfer/der
zuständigen Prüferin zu melden. Die
Änderung im Internet ist erst nach
dem Prüfungstermin möglich! Bei deutlicher Reduktion der Anzahl der Prüfungsmodule
hat der Prüfer/die Prüferin das Recht von der Prüfung zurück zu treten.
- Inkasso des Prüfungsentgelts.
-
Anwesenheit
(oder kurzfristige Erreichbarkeit) während der Prüfung.
- Sicherstellung, dass
die angemeldeten Schüler/innen
auch
tatsächlich zur Prüfung antreten.
- Richtigstellung der tatsächlich geprüften Module im Internet.
Viele dieser Aufgaben gehören sicherlich zu den täglichen "Pflichten" eines
guten Lehrers/einer guten Lehrerin, trotzdem meinen wir, dass es nicht
selbstverständlich ist, dafür möchten wir uns bei Ihnen bedanken!
- Der Prüfer/die Prüferin ist angehalten, Ihnen für die Übergabe des
Organisationsbeitrages
einen Beleg vorzulegen,
den Sie unterschreiben müssen (Finanz).
- Der Prüfer/die Prüferin hat aber auch das Recht, wenn Sie die oben beschrieben
Aufgaben nur zum Teil oder gar nicht erledigt haben, diesen
Organisationsbeitrag
zu reduzieren.
- Ein vorheriger Abzug des Organisationsbeitrages beim Inkasso ist keinesfalls
möglich (Steuer!).
Richtsätze für den Organisationsaufwand des Lehrers/der Lehrerin:
- Hat sich die Anzahl der tatsächlichen Module gegenüber jener Zahl, die Sie
gemeldet haben um mehr als 20 % verändert (nach unten oder oben), so besteht
bei nicht zeitgerechter Meldung ein erhöhter Aufwand.
-> Abzug von 0,50 bis 1,00 €.
- Konnte die Prüfung, dadurch, dass Sie bei der Prüfung nicht unmittelbar
erreichbar waren, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden
-> Abzug bis zur vollen Höhe.
- Wenn Sie die Module nach der Prüfung nicht berichtigen (wichtig für die
Statistik, besonders wichtig für den Prüfer/die Prüferin)
-> Abzug von 0,50 €.
- Im Normalfall sollten Sie für Ihre Tätigkeit 1,50 € pro Modul vom Prüfer/der
Prüferin erhalten.
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