PRÜFUNGSVORBEREITUNG durch den Lehrer/die Lehrerin
 

Zur optimalen Vorbereitung gehören folgende Aufgaben:

  • Motivation der Schüler/innen die UF-Prüfung zu machen.
  • Organisation einer Schüler/innen-Gruppe zu einem Prüfungstermin (Klassenverband oder einzelne Schüler/innen aus verschiedenen Klassen).
  • Meldung des gewünschten Prüfungstermins beim Verein - für Schulen, die bereits autorisiertes UF-Testcenter sind, über
    Login: Eintragen des Prüfungstermins ins Internet inkl. Wartung und Aktualisierung dieser Daten. Sobald die Prüfung von einem Prüfer/einer Prüferin übernommen wurde, sind jegliche Änderungen der Modulanzahl direkt dem zuständigen Prüfer/der zuständigen Prüferin zu melden. Die Änderung im Internet ist erst nach dem Prüfungstermin möglich! Bei deutlicher Reduktion der Anzahl der Prüfungsmodule hat der Prüfer/die Prüferin das Recht von der Prüfung zurück zu treten.
  • Inkasso des Prüfungsentgelts.
  • Anwesenheit (oder kurzfristige Erreichbarkeit) während der Prüfung.
  • Sicherstellung, dass die angemeldeten Schüler/innen auch tatsächlich zur Prüfung antreten.
  • Richtigstellung der tatsächlich geprüften Module im Internet.

Viele dieser Aufgaben gehören sicherlich zu den täglichen "Pflichten" eines guten Lehrers/einer guten Lehrerin, trotzdem meinen wir, dass es nicht selbstverständlich ist, dafür möchten wir uns bei Ihnen bedanken!

  • Der Prüfer/die Prüferin ist angehalten, Ihnen für die Übergabe des Organisationsbeitrages einen Beleg vorzulegen, den Sie unterschreiben müssen (Finanz).
  • Der Prüfer/die Prüferin hat aber auch das Recht, wenn Sie die oben beschrieben Aufgaben nur zum Teil oder gar nicht erledigt haben, diesen Organisationsbeitrag zu reduzieren.
  • Ein vorheriger Abzug des Organisationsbeitrages beim Inkasso ist keinesfalls möglich (Steuer!).

Richtsätze für den Organisationsaufwand des Lehrers/der Lehrerin:

  • Hat sich die Anzahl der tatsächlichen Module gegenüber jener Zahl, die Sie gemeldet haben um mehr als 20 % verändert (nach unten oder oben), so besteht bei nicht zeitgerechter Meldung ein erhöhter Aufwand.
    -> Abzug von 0,50 bis 1,00 €.
  • Konnte die Prüfung, dadurch, dass Sie bei der Prüfung nicht unmittelbar erreichbar waren, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden
    -> Abzug bis zur vollen Höhe.
  • Wenn Sie die Module nach der Prüfung nicht berichtigen (wichtig für die Statistik, besonders wichtig für den Prüfer/die Prüferin)
    -> Abzug von 0,50 €.
  • Im Normalfall sollten Sie für Ihre Tätigkeit 1,50 € pro Modul vom Prüfer/der Prüferin erhalten.