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Workflow
für den Ablauf der Prüfungen zum UF
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Der Erstkontakt zur Schule erfolgt im Allgemeinen durch die Wirtschaftskammer
Österreich (WKO).
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Schulungen (Lehrer/innen-Fortbildung) für GWK-Lehrer/innen werden
durch Referent/innen der WKO, in Zusammenarbeit mit einem PH durchgeführt.
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Materialien für den Unterricht:
Lehrer/innen Unterlagen von der WKO (kostenlos)
Schüler/innen Unterlagen:
Bücher (Lehrbuch) -> dzt. nur von
der Bitmedia (approbiert) verfügbar;
CD-ROM -> Bitmedia;
e-Learning
online -> in Planung.
- Wenn der vorbereitende Unterricht beendet ist, erfolgt die
Anmeldung eines
Prüfungswunsches
beim Verein. Im Idealfall vier Wochen, spätestens aber zwei Wochen vor dem
Prüfungstermin.
- Die eingetragenen Prüfungen werden, nach dem
Zufallsprinzip
durch das Vereinsbüro frei geschalten.
- Ab diesem Zeitpunkt können qualifizierte Prüfer/innen
diese Prüfungen übernehmen.
- Mit dem Zeitpunkt der
Prüfungsübernahme
erfolgt ein automatisch generiertes Mail an die Schule (Lehrer/in, die/der den
Termin eingetragen hat - Mailadresse) mit den Kontaktdaten des/der
Prüfers/Prüferin.
- Der Prüfungstermin ist dann endgültig fixiert, wenn Prüfer/in und
Lehrer/in sich verständigt haben. Der/die Lehrer/in hat bis kurz
vor dem Prüfungstermin die Möglichkeit die Prüfungsdaten (Zahl der Module) zu
korrigieren. Sollte die Gesamtzahl der angemeldeten Module kurzfristig deutlich
absinken, so hat der Prüfer/die Prüferin das Recht von der Prüfung
zurückzutreten.
Eine Schule hat das Recht einen Prüfer/eine Prüferin abzulehnen (Begründung
erforderlich), hat aber nicht das Recht sich einen Prüfer/eine Prüferin zu
wünschen = internationaler Standard.
- Die Kosten für die Prüfung werden vom Prüfer/von der Prüferin sofort
vor
Ort kassiert (vorheriges Inkasso
durch Schule von Vorteil). Dabei sind alle Module zu bezahlen, bei denen ein/e
Schüler/in in das System tatsächlich eingestiegen ist, also mit der Prüfung
begonnen hat. Der Prüfer/die Prüferin stellt dabei eine schriftliche
Bestätigung über das erhaltene Geld aus (Anzahl der Module x Prüfungsgebühr).
Wenn die Prüfung durch den Lehrer/die Lehrerin sehr gut vorbereitet war, so
sind die Prüfer/innen angewiesen einen Anerkennungsbeitrag (vgl.
Checkliste Organisation) weiterzugeben. Für diese Weitergabe muss
der Prüfer/die Prüferin wiederum eine Bestätigung verlangen (Steuer).
- Nach abgeschlossener Prüfung werden die Daten an die WKO
geliefert; diese stellt eine Bestätigung für den Unternehmerführerschein aus.
- Alle Prüfungsdaten werden in einer Datenbank (unter Wahrung des Datenschutzes)
gespeichert, bei Verlust des Unternehmerführerscheins können die Daten
rekonstruiert werden.
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