Workflow
für den Ablauf der Prüfungen zum UF

  • Der Erstkontakt zur Schule erfolgt im Allgemeinen durch die Wirtschaftskammer Österreich (WKO).
  • Schulungen (Lehrer/innen-Fortbildung) für GWK-Lehrer/innen werden durch Referent/innen der WKO, in Zusammenarbeit mit einem PH durchgeführt.
  • Materialien für den Unterricht:
    Lehrer/innen Unterlagen von der WKO (kostenlos)
    Schüler/innen Unterlagen:
    Bücher (Lehrbuch) -> dzt. nur von der Bitmedia (approbiert) verfügbar;
    CD-ROM -> Bitmedia;
    e-Learning online -> in Planung.
  • Wenn der vorbereitende Unterricht beendet ist, erfolgt die Anmeldung eines Prüfungswunsches beim Verein. Im Idealfall vier Wochen, spätestens aber zwei Wochen vor dem Prüfungstermin.
  • Die eingetragenen Prüfungen werden, nach dem Zufallsprinzip durch das Vereinsbüro frei geschalten.
  • Ab diesem Zeitpunkt können qualifizierte Prüfer/innen diese Prüfungen übernehmen.
  • Mit dem Zeitpunkt der Prüfungsübernahme erfolgt ein automatisch generiertes Mail an die Schule (Lehrer/in, die/der den Termin eingetragen hat - Mailadresse) mit den Kontaktdaten des/der Prüfers/Prüferin.
  • Der Prüfungstermin ist dann endgültig fixiert, wenn Prüfer/in und Lehrer/in sich verständigt haben. Der/die Lehrer/in hat bis kurz vor dem Prüfungstermin die Möglichkeit die Prüfungsdaten (Zahl der Module) zu korrigieren. Sollte die Gesamtzahl der angemeldeten Module kurzfristig deutlich absinken, so hat der Prüfer/die Prüferin das Recht von der Prüfung zurückzutreten.
    Eine Schule hat das Recht einen Prüfer/eine Prüferin abzulehnen (Begründung erforderlich), hat aber nicht das Recht sich einen Prüfer/eine Prüferin zu wünschen = internationaler Standard.
  • Die Kosten für die Prüfung werden vom Prüfer/von der Prüferin sofort vor Ort kassiert (vorheriges Inkasso durch Schule von Vorteil). Dabei sind alle Module zu bezahlen, bei denen ein/e Schüler/in in das System tatsächlich eingestiegen ist, also mit der Prüfung begonnen hat. Der Prüfer/die Prüferin stellt dabei eine schriftliche Bestätigung über das erhaltene Geld aus (Anzahl der Module x Prüfungsgebühr).
    Wenn die Prüfung durch den Lehrer/die Lehrerin sehr gut vorbereitet war, so sind die Prüfer/innen angewiesen einen Anerkennungsbeitrag (vgl. Checkliste Organisation) weiterzugeben. Für diese Weitergabe muss der Prüfer/die Prüferin wiederum eine Bestätigung verlangen (Steuer).
  • Nach abgeschlossener Prüfung werden die Daten an die WKO geliefert; diese stellt eine Bestätigung für den Unternehmerführerschein aus.
  • Alle Prüfungsdaten werden in einer Datenbank (unter Wahrung des Datenschutzes) gespeichert, bei Verlust des Unternehmerführerscheins können die Daten rekonstruiert werden.