Allgemeine Regelungen für Prüfungen an Schulen 
 

Wann Sie den Unternehmerführerschein im Unterricht einsetzen, ist grundsätzlich nicht geregelt. Es empfiehlt sich jedoch, den Einsatz mit dem Lehrplan abzustimmen und dass, für den Fall, dass ein Schüler/eine Schülerin das Modul nicht besteht, noch Zeit für eine allfällige Wiederholung vorgesehen ist.
Auch die Prüfungen können nach eigenem Ermessen im Rahmen einer Unterrichtseinheit oder in der Freizeit der Schüler/innen durchgeführt werden.

Eine der wichtigsten Regeln besagt, dass die Prüfung niemals durch den ausbildenden Lehrer/die ausbildende Lehrerin durchgeführt werden darf.

Durch die Eintragung des Prüfungstermins beim Verein werden die Prüfer/innen informiert.
Eine Absprache zwischen einer Schule und einem/r bestimmten Prüfer/in ist nicht zulässig. Die Auswahl des/der Prüfer/in erfolgt nach dem Zufallsprinzip und dem Motto "first come - first surf".
In begründeten Fällen hat die Schule das Recht eine/n zugeteilte/n Prüfer/in abzulehnen.
Mail an office@cceco.at

Alle Kosten für den/die Prüfer/in - er/sie darf nur in seiner Freizeit prüfen - sind durch die Prüfungsgebühr gedeckt. Darum achten Sie auch bitte darauf, dass die Zahl der angemeldeten Module möglichst exakt eingehalten wird. Änderungen in einem größeren Ausmaß (+/- 10%) teilen Sie dem/der Prüfer/in bitte umgehend mit.

Es ist grundsätzlich nicht zugelassen, dass ein/e Prüfer/in gleichzeitig in mehreren Räumen prüft, bei Verstoß kann die gesamte Prüfung aberkannt werden.

Bitte bereiten Sie den EDV-Saal gut vor und kassieren Sie die Kosten für die Prüfung bereits im Vorhinein; Der/die Prüfer/in ist verpflichtet Ihnen dafür einen Beleg auszustellen.
Da wir wissen, dass diese Vorbereitungsarbeit nicht unbeträchtlich ist, ist ein Teil der Prüfungsgebühr für die Organisation vorgesehen. Der Organisationsbeitrag beträgt maximal: 1,50 €/Modul.
Diesen Betrag bekommen Sie vom Prüfer/von der Prüferin, als Dank für Ihre Vorarbeiten. Aus steuerlichen Gründen ist es unbedingt nötig, dass Sie dem/r Prüfer/in den Erhalt dieses Betrages bestätigen.
Beachten Sie, dass daran besondere Bedingungen geknüpft sind.

Allgemeine Regeln unseres Prüfungs-Anmeldesystems:

  • Mindestanzahl: 10 Module/pro Termin
  • Obergrenze: 90 Module/pro Termin
    Wenn eine Schule mehr als 90 Module anmelden will, so sind diese auf Prüfungen, die für jeweils eine/n Prüfer/in bestimmt sind, aufzuteilen.
  • Schulen die Originaldaten speichern, werden gesperrt! Dies erfolgt in Absprache mit dem bm:ukk und der österreichischen Wirtschaftskammer (Zertifikatseigentümer).
  • Qualitätsaudits: Auditoren des Vereins und der WKO besuchen, überprüfen und beraten Schulen, Prüfungen und Prüfer/innen. Wir bitten um gute Aufnahme und Unterstützung.

WICHTIG:
Anmeldungen von Prüfungen mindestens zwei Wochen (ideal vier Wochen) VOR dem gewünschten Termin.

Der Grund dafür ist, dass sich die Prüfer/innen auf die Prüfung vorbereiten, bzw. den Termin einteilen müssen. Die Prüfungstermine werden nicht sofort frei geschalten, dadurch haben Kolleg/innen, die selten die Ausschreibungen prüfen, Gelegenheit sich um eine der Prüfungen zu bewerben.
Wenn ein Kollege/ eine Kollegin die Prüfung übernommen hat, wird ein automatisch generiertes Mail an Ihre angegebene Kontaktmailadresse geschickt; Inhalt: Kennung des Prüfers/der Prüferin und seine/ihre Erreichbarkeit (darum ist es wichtig, dass Sie bei der Prüfungsanmeldung Ihre aktuelle, elektronische Erreichbarkeit eintragen).

Die Regeln sind entsprechend einzuhalten!