Allgemeine Regelungen für
Prüfungen
an
Schulen
Wann Sie den Unternehmerführerschein im Unterricht einsetzen, ist grundsätzlich
nicht geregelt. Es empfiehlt sich jedoch, den Einsatz
mit dem Lehrplan
abzustimmen und dass, für den Fall, dass ein Schüler/eine Schülerin das
Modul nicht besteht, noch Zeit für eine allfällige Wiederholung vorgesehen
ist.
Auch die Prüfungen können nach eigenem Ermessen im Rahmen einer
Unterrichtseinheit oder in der Freizeit der Schüler/innen durchgeführt werden.
Eine der wichtigsten Regeln besagt, dass die Prüfung niemals durch den
ausbildenden Lehrer/die ausbildende Lehrerin durchgeführt werden
darf.
Durch die Eintragung des Prüfungstermins beim Verein werden die Prüfer/innen
informiert.
Eine Absprache zwischen einer Schule und einem/r bestimmten Prüfer/in ist nicht
zulässig. Die Auswahl des/der Prüfer/in erfolgt nach dem Zufallsprinzip
und dem Motto "first come - first surf".
In begründeten Fällen hat die Schule das Recht eine/n zugeteilte/n Prüfer/in
abzulehnen.
Mail an office@cceco.at
Alle Kosten für den/die Prüfer/in - er/sie darf nur in seiner Freizeit
prüfen - sind durch die
Prüfungsgebühr gedeckt. Darum achten Sie auch
bitte darauf, dass die Zahl der angemeldeten Module möglichst exakt eingehalten
wird. Änderungen in einem größeren Ausmaß (+/- 10%) teilen Sie dem/der
Prüfer/in bitte umgehend mit.
Es ist grundsätzlich nicht zugelassen, dass ein/e Prüfer/in gleichzeitig in
mehreren Räumen prüft, bei Verstoß kann die gesamte Prüfung aberkannt
werden.
Bitte bereiten Sie den EDV-Saal gut vor und kassieren Sie
die Kosten für die Prüfung bereits im
Vorhinein;
Der/die Prüfer/in ist verpflichtet Ihnen dafür einen Beleg auszustellen.
Da wir wissen, dass diese Vorbereitungsarbeit nicht unbeträchtlich ist, ist ein
Teil der Prüfungsgebühr für die Organisation vorgesehen.
Der
Organisationsbeitrag beträgt maximal: 1,50 €/Modul.
Diesen Betrag bekommen Sie vom Prüfer/von der Prüferin, als Dank für Ihre
Vorarbeiten. Aus steuerlichen Gründen ist es unbedingt nötig, dass Sie dem/r
Prüfer/in den Erhalt dieses Betrages bestätigen.
Beachten Sie, dass daran
besondere
Bedingungen
geknüpft sind.
Allgemeine Regeln unseres Prüfungs-Anmeldesystems:
-
Mindestanzahl: 10
Module/pro Termin
-
Obergrenze:
90 Module/pro Termin
Wenn eine Schule mehr als 90 Module
anmelden will, so sind diese auf
Prüfungen, die für jeweils eine/n
Prüfer/in bestimmt sind,
aufzuteilen.
-
Schulen die Originaldaten speichern, werden gesperrt!
Dies erfolgt in Absprache mit dem bm:ukk
und der österreichischen
Wirtschaftskammer
(Zertifikatseigentümer).
-
Qualitätsaudits: Auditoren des Vereins und der WKO
besuchen, überprüfen und beraten
Schulen, Prüfungen und Prüfer/innen.
Wir bitten um gute Aufnahme und
Unterstützung.
WICHTIG:
Anmeldungen von Prüfungen mindestens zwei Wochen (ideal vier Wochen) VOR dem
gewünschten Termin.
Der Grund dafür ist, dass sich die Prüfer/innen auf die Prüfung vorbereiten,
bzw. den Termin einteilen müssen. Die Prüfungstermine werden nicht sofort frei
geschalten, dadurch haben Kolleg/innen, die selten die Ausschreibungen prüfen,
Gelegenheit sich um eine der Prüfungen zu bewerben.
Wenn ein Kollege/ eine Kollegin die Prüfung übernommen hat, wird
ein automatisch
generiertes Mail an Ihre angegebene Kontaktmailadresse geschickt; Inhalt:
Kennung des Prüfers/der Prüferin und seine/ihre Erreichbarkeit (darum ist es
wichtig, dass Sie bei der Prüfungsanmeldung Ihre aktuelle, elektronische
Erreichbarkeit eintragen).
Die Regeln sind entsprechend einzuhalten!
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