Allgemeine Regelungen für Prüfungen an Schulen 

Wann Sie den TOEIC Test oder den TFI Test im Unterricht einsetzen ist grundsätzlich nicht geregelt. Es empfiehlt sich jedoch, den Einsatz mit dem Lehrplan abzustimmen.
Auch die Prüfungen können nach eigenem Ermessen im Rahmen einer Unterrichtseinheit oder in der Freizeit der Schüler/innen durchgeführt werden.

Kann man bei einer Prüfung durchfallen: NEIN
Bei TOEIC bzw. TFI wird ein aktueller Ausbildungsstand gemessen, das bedeutet, dass man nie durchfallen kann. Das Prüfungsergebnis zeigt exakt an auf welchem aktuellen Stand sich der Kandidat/die Kandidatin befindet.

Durch die Eintragung des Prüfungstermins beim Verein werden die Aufsichtspersonen und die TOEIC/TFI Zentrale in Österreich informiert. Die Aufsichtspersonen bekommen von der ETS Zentrale (TOEIC/TFI) Österreich die Fragen und Antwortformulare in einem versiegelten Kuvert zugeschickt. Eine Absprache zwischen einer Schule und einer bestimmten Aufsichtsperson ist nicht zulässig. Die Auswahl der Aufsichtspersonen erfolgt nach dem Zufallsprinzip und dem Motto "first come - first surf". In begründeten Fällen hat die Schule das Recht eine/n zugeteilte Aufsichtspersonen abzulehnen. Mail an office@cceco.at

Alle Kosten für die Aufsichtsperson - er/sie darf nur in seiner Freizeit prüfen - sind durch die Prüfungsgebühr gedeckt. Achten Sie bitte darauf, dass die Zahl der angemeldeten Module möglichst exakt eingehalten wird. Änderungen in einem größeren Ausmaß (+/- 10%) teilen Sie der Aufsichtspersonen bitte umgehend mit.

Es ist grundsätzlich nicht zugelassen, dass eine Aufsichtsperson gleichzeitig in mehreren Räumen prüft, bei Verstoß kann die gesamte Prüfung aberkannt werden.

Bitte bereiten Sie den Prüfungssaal gut vor, es sind jedoch keine weiteren besonderen Vorkehrungen zu treffen. Kassieren Sie die Kosten für die Prüfung bereits im Vorhinein; die Aufsichtsperson ist verpflichtet Ihnen dafür einen Beleg auszustellen.
Da wir wissen, dass diese Vorbereitungsarbeit nicht unbeträchtlich ist, ist ein Teil der Prüfungsgebühr für die Organisation vorgesehen. Der Organisationsbeitrag beträgt maximal: 2,00 €/Kandidat/in.
Diesen Betrag bekommen Sie von der Aufsichtsperson, als Dank für Ihre Vorarbeiten. Aus steuerlichen Gründen ist es unbedingt nötig, dass Sie der Aufsichtspersonen den Erhalt dieses Betrages bestätigen.
Beachten Sie, dass daran besondere Bedingungen geknüpft sind.

Allgemeine Regeln unseres Prüfungs-Anmeldesystems

  • Mindestanzahl der Module: 10
  • Obergrenze für Prüfungen festgelegt: 60 Module.
    Wenn eine Schule mehr als 60 Module anmelden will, so sind diese auf Pakete, die für jeweils eine Aufsichtsperson bestimmt sind, aufzuteilen.
  • Qualitätsaudits: Auditoren des Vereins besuchen, überprüfen und beraten Schulen, Prüfungen und Aufsichtspersonen. Wir bitten um gute Aufnahme und Unterstützung.

WICHTIG
Anmeldungen von Prüfungen mindestens zwei Wochen (ideal vier Wochen) VOR dem gewünschten Termin.
Der Grund dafür ist, dass sich die Aufsichtspersonen auf die Prüfung vorbereiten, bzw. den Termin einteilen müssen und die Fragen auch versendet werden müssen.

Ergebnisse
Nach der Prüfung werden die Ergebnisse an die ETS Europe Zentrale übermittelt (dies ist von den Aufsichtspersonen zu übernehmen) und dort korrigiert. Sofort im Anschluss (nach zwei bis vier Wochen) werden die fertigen Zertifikate oder Score Reports üblicherweise an die Schulen (Kontaktperson) versendet.

Wann empfiehlt sich welche Prüfung?
Der Bridge Test eignet sich besonders für die Sekundarstufe I (Unterstufe), mittlere Schulen oder Schulen mit geringerem Sprachangebot; das Vollzertifikat empfiehlt sich in der Sekundarstufe II (Oberstufe) oder weiterführenden Schulen; besonders am Ende der Schullaufbahn.

Wenn ein Kollege/eine Kollegin die Prüfung übernommen hat wird ein automatisch generiertes Mail an Ihre angegebene Kontaktadresse geschickt; Inhalt: Kennung der Aufsichtsperson und seine/ihre Erreichbarkeit (darum ist es wichtig, dass Sie bei der Prüfungsanmeldung Ihre aktuelle, elektronische Erreichbarkeit eintragen).

Die Regelungen sind entsprechend einzuhalten!