Wie werde ich Prüfer/in
für TOEIC/TFI?
Beim TOEIC/TFI wird
zwischen "Aufsichtspersonen" und
"Prüfer/innen" unterschieden.
Für die Qualifikation zur
"Aufsichtsperson" braucht man nur eine
relativ kurze Einschulung (halber Tag);
Prüfer/innen werden bis auf weiteres NICHT
ausgebildet - die Prüfungskorrektur erfolgt
durch ETS Europe direkt.
Die Aufsichtspersonen brauchen eine Zugangsberechtigung
(wird vom Verein organisiert, durch die
Mitgliedschaft zum Verein gegeben).
Ausbildung für Aufsichtspersonen Die Ausbildung zum Prüfer/zur Prüferin dauert einen
halben Tag und beinhaltet eine genaue Information über die
Abläufe
der Prüfungen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Lehrer/innen
unabhängig davon ob sie nun diese Sprache
beherrschen oder nicht (Grundkenntnisse sind
aber trotzdem zu empfehlen).
Organisation und Regelungen der
Aufsichtspersonen Qualifizierung Die Qualifizierungen der Aufsichtspersonen werden üblicherweise über ein
Pädagogisches
Institut oder eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) organisiert.
Dabei kontaktiert der Organisator/die Organisatorin den Verein
Wirtschaftszertifikate
ekarner@cceco.at und
vereinbart einen Termin.
Üblicherweise findet eine solche Qualifikation an einer Schule statt. Der Raum wird von der
Organisation bereitgestellt (keine Kosten).
Kosten für diese Qualifizierung Die Teilnehmer/innenzahl muss mindestens 10, höchstens aber
20 betragen.
Unter diesen Bedingungen beträgt der Preis für die Ausbildung
100,00 € pro
Person (inkl. USt). In diesem Betrag ist die Einschreibgebühr für den Verein und der erste
Mitgliedsbeitrag (10,00 € pro Schuljahr) inkludiert.
Kandidat/innen die bereits Mitglied im
Verein "Wirtschaftszertifikate in der
Bildung" sind brauchen keine zweite
Mitgliedschaft (Preis vermindert sich).
Dieser Betrag vermindert sich, wenn eine andere Institution (zB. PI) Teile der
Kosten übernimmt. Diese Kosten sind als Ausbildungskosten (Finanz) verwendbar
und lassen sich bereits durch wenige Prüfungen wieder ersetzen.
Für die Qualifikation ist eine Anzahlung (50,00 €)
erforderlich. In dieser Anzahlung ist enthalten: Sonderpreis für die
Qualifikation zur Aufsichtsperson plus der erste Mitgliedsbeitrag inkl. Einschreibgebühr beim
Verein. Die Anzahlung verfällt wenn der Kandidat/die Kandidatin nicht erscheint oder
kurzfristig (unter 7 Tagen) storniert.
Gültigkeit der Qualifikation Die Qualifikation ist zeitlich
beschränkt gültig (vier Jahre) und muss aufgefrischt werden.
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