Wie werde ich Prüfer/in für TOEIC/TFI?  

Beim TOEIC/TFI wird zwischen "Aufsichtspersonen" und "Prüfer/innen" unterschieden.

Für die Qualifikation zur "Aufsichtsperson" braucht man nur eine relativ kurze Einschulung (halber Tag); Prüfer/innen werden bis auf weiteres NICHT ausgebildet - die Prüfungskorrektur erfolgt durch ETS Europe direkt.

Die Aufsichtspersonen brauchen eine Zugangsberechtigung (wird vom Verein organisiert, durch die Mitgliedschaft zum Verein gegeben).

Ausbildung für Aufsichtspersonen
Die Ausbildung zum Prüfer/zur Prüferin dauert einen halben Tag und beinhaltet eine genaue Information über die Abläufe der Prüfungen.

Teilnahmeberechtigt sind alle Lehrer/innen unabhängig davon ob sie nun diese Sprache beherrschen oder nicht (Grundkenntnisse sind aber trotzdem zu empfehlen).

Organisation und Regelungen der Aufsichtspersonen Qualifizierung
Die Qualifizierungen der Aufsichtspersonen werden üblicherweise über ein Pädagogisches Institut oder eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) organisiert. Dabei kontaktiert der Organisator/die Organisatorin den Verein Wirtschaftszertifikate ekarner@cceco.at und vereinbart einen Termin.

Üblicherweise findet eine solche Qualifikation an einer Schule statt. Der Raum wird von der Organisation bereitgestellt (keine Kosten).

Kosten für diese Qualifizierung
Die Teilnehmer/innenzahl muss mindestens 10, höchstens aber 20 betragen.

Unter diesen Bedingungen beträgt der Preis für die Ausbildung 100,00 € pro Person (inkl. USt).
In diesem Betrag ist die Einschreibgebühr für den Verein und der erste Mitgliedsbeitrag (10,00 € pro Schuljahr) inkludiert. Kandidat/innen die bereits Mitglied im Verein "Wirtschaftszertifikate in der Bildung" sind brauchen keine zweite Mitgliedschaft (Preis vermindert sich). Dieser Betrag vermindert sich, wenn eine andere Institution (zB. PI) Teile der Kosten übernimmt. Diese Kosten sind als Ausbildungskosten (Finanz) verwendbar und lassen sich bereits durch wenige Prüfungen wieder ersetzen.

Für die Qualifikation ist eine Anzahlung (50,00 €) erforderlich.
In dieser Anzahlung ist enthalten: Sonderpreis für die Qualifikation zur Aufsichtsperson plus der erste Mitgliedsbeitrag inkl. Einschreibgebühr beim Verein.
Die Anzahlung verfällt wenn der Kandidat/die Kandidatin nicht erscheint oder kurzfristig (unter 7 Tagen) storniert.

Gültigkeit der Qualifikation
Die Qualifikation ist zeitlich beschränkt gültig (vier Jahre) und muss aufgefrischt werden.